Sachkundigenprüfungen nach DGUV ( UVV)
Sachkundigenprüfungen:
- Elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV- Vorschrift 3+4
- Elektrische Sicherheitsprüfung Medizinprodukte gemäß STK §6 MPBetreibV, VDE 0750-1/DIN EN606001, DIN VDE 0751-1/DIN EN 62353
- Gerüst gemäß TRBS 2121, DGUV- Information 201-011
- Lastaufnahme-, Anschlag-, Hebemittel gemäß DGUV- R100-500, DGUV- I 556, VDI2700 Blatt 3
- Leitern & Tritte gemäß DGUV- Information 208-016, DIN EN 131
- Regale gemäß DIN EN 15635, DGUV- Regel 108-007
- Fahrzeuge gemäß DGUV- V70
Die Prüfungen erfolgen ausschließlich durch befähigte und zertifizierte Personen.
"Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsmittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG- Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE- Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren/funktionssicheren Zustand beurteilen kann."
Der Auftraggeber ist verplichtet nur so einen Prüfer zu bestellen und ist verantwortlich dafür.
Die Fristen der Betriebsmittelprüfungen laut Vorschrift oder Gefährdungsbeurteilung sind zwingend einzuhalten.
In den meisten Fällen beträgt diese 1 Jahr oder weniger, ensprechend Vorschriften oder Gefährdungsbeurteilung.